Start und Ziel sind auf der Höhe des Biergartens Tempelgarten direkt auf dem Tempelhofer Feld. Dort findet ihr auch die Startnummernabholung und den Schalter für die Nachmeldungen.
7. 7. Anfahrt
a. Bus 104 bis Station Columbiadamm/Friedhöfe
b. mit der S-Bahn (Ringbahn) bis Station Tempelhof - dann den Eingang zum ehemaligen Flughafen Tempelhofer Damm benutzen - hier muss dann noch das gesamte Feld überquert werden (ca. 2,5 Kilometer Fußweg)
c. mit U-Bahn und Bus - Die U-Bahnlinie 6 bis Platz der Luftbrücke und dann den Bus 104 ( nur alle 20 Minuten ein Bus) Richtung Tunnelstrasse bis Bushaltestelle Friedhöfe Columbiadamm benutzen. Hier dann den Eingang Tor 5 A nehmen
d. U8 U-Bhf. Boddinstraße 10 Minuten bis. zum Haupteingang Oderstraße
Teilnahmebedingungen für den Benefizlauf Life Run der Berliner Aids-Hilfe – Stand: 01.01.2017
§1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Veranstalter des „Life-Run“ ist die Berliner Aids-Hilfe e.V., Kurfürstenstrasse 130 , 10785 Berlin.
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in Ihrer Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Berliner Aids-Hilfe e.V. zu richten.
(4) Der „Life-Run“ ist ein genehmigter VOLKSLAUF des Deutschen Leichtathletik-Verbandes DLV. Damit gelten auch die Bedingungen des DLV; nachzulesen unter www.leichtatlethik.de (Breitensport).
§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der erklärt dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist.
(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Einzelpersonen und Gruppen, die die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
(3) Wenn für die Teilnahme an dem Event Sportgeräte benutzt werden und diese selbst mitgebracht werden, dann werden diejenigen Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.
(4) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, welche bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen - Rückerstattung
(1) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird über das Anmeldeportal RaceResult erhoben. Teilnehmer, die vor dem Start einer Veranstaltung den Teilnehmerbetrag nicht entrichtet haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. (3) Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, können Anmeldung und Bezahlung auch am Veranstaltungstag erfolgen.
§4 Haftungsausschluss
(1) Für den Fall der Teilnahme am „Life-Run“ erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Laufes noch gegen die Besitzer privater Wege oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art stellen, die durch seine Teilnahme am Lauf entstehen können.
(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt gezwungen oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden oder Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände.
§ 5 Datenerhebung und –verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutz Gesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten diesem Zweck ein.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht und zu Werbezwecken genutzt werden.